Allgemeine Geschäftsbedingungen


(Stand: 03.07.2012)

Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der zur Nutzung überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Kundenantrages durch das Apartmenthaus zustande. Dem Apartmenthaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind Eigentümer des Apartmenthauses und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber dem Eigentümer, sofern dem Eigentümer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Das Apartmenthaus haftet für ihre Verpflichtung aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthauses beschränkt.
3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Apartmenthauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

1. Das Apartmenthaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu entrichten. Dies gilt auch für vom Kunden verursachte Leistungen und Auslagen des Apartmenthauses an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung länger als vier Monate und erhöht sich der vom Apartmenthaus allgemein berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch 10 %, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Apartments, der Leistungen oder der
Aufenthaltsdauer wünscht und das Apartmenthaus dem zustimmt.
5. Rechnungen des Apartmenthauses ohne Fälligkeitsdatum sind monatlich im Voraus ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde erhält, sofern gewünscht, hierüber eine Rechnung. Das Apartmenthaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Apartmenthaus der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Apartmenthaus ist berechtigt, den Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung können im
Vertrag festgelegt werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthauses aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartmenthaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Apartmenthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Apartmenthauses oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Ist zwischen Apartmenthaus und Kunden im Vertrag ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart, kann der Kunde entsprechend den vereinbarten Fristen und Kosten vom Vertrag zurücktreten.
3. Stornierungsfristen und -gebühren: Stornierungen sind bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Ab 7 Tage vor Anreise werden 25 %, ab 5 Tage vor Anreise 50 % und ab 2 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Preises in Rechnung
gestellt. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartmenthaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Apartmenthauss oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Rücktritt des Apartmenthauses

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den fraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmenthauses auf sein Recht zum Rückritt nicht verzichtet.
2. Wird die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich, bis 48 Std. vor Anreise zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Apartments unter irreführender und falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes gebucht werden das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass das dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthauses zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Apartmenthaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Unser Haus besitzt keine ständig besetzte Rezeption.
2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
3. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden spätestens ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, kann diese jedoch mit dem Apartmenthaus vereinbaren.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments bis spätestens 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartmenthaus über den dadurch entstandenen Schaden hinaus zusätzliche Nutzung des Apartments bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht frei, dem Apartment nachzuweisen, ob diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
6. Die Apartments sind grundsätzlich Nichtraucherzimmer. Bei Raucherwunsch oder nachträglicher Feststellung berechnen wir pro Aufenthalt 50,00 Euro. Wir folgen damit den nationalen Bestrebungen und der gültigen Gesetzgebung zum Schutz der Nichtraucher (SächsNSG 26. Oktober 2007).
7. Die Apartments werden im perfekten Zustand übergeben. Für durch Gäste verursachte Schäden im Apartment, haftet der entsprechende Gast selbst. Zur Vermeidung von Unbequemlichkeiten sind Mängel am Tag der Ankunft im Verwaltungsbüro zu melden.

Haftung des Apartmenthauses

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch
beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel aus Leistungen des
Apartmenthauses auftreten, wird das Apartmenthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Apartmenthaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Eine Haftung des Apartmenthauses ist ausgeschlossen, soweit dem Gast Verluste oder Schäden an seinen Sachen entsteht. Für die unbeschränkte Haftung des Apartmenthauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dafür kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Ihre Inhalte haftet das Apartmenthaus nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Apartmenthauses.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Apartmenthaus übernimmt die Zustellung, ggf. Aufbewahrung und - auf Wunsch - die Nachsendung gegen Entgelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder Geschäftsbedingungen für die Apartmentaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Apartmenthauses.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Apartmenthauses. Sofern ein Vertragspartner Voraussetzung des § 38 Absatz 1 der ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Apartmenthauses.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Apartmentaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.